Seit dem 2. August 2026 kursiert in Fotografen- und Marketinggruppen eine ziemlich schlichte Regel: Jedes Bild, das eine KI angefasst hat, gehöre markiert. Ein paar Leute hängen inzwischen unter jedes Foto einen KI-Hinweis, vorsichtshalber. Diese Vorsicht kostet Glaubwürdigkeit und beruht auf einem Missverständnis. KI-Bilder kennzeichnen musst du nur dann, wenn dein Bild eine Behauptung aufstellt, die nicht stimmt.

Ich bin kein Anwalt und das hier ist keine Rechtsberatung. Die Einordnung stammt aus dem Verordnungstext und den Leitlinien der EU-Kommission vom 20. Juli 2026. Diese Leitlinien binden kein Gericht, sie zeigen aber, wie die Kommission die Sache liest. Rechtsprechung dazu gibt es Stand August 2026 noch nicht.

Hurra: Die Pflicht trifft dich nur beruflich

Artikel 50 der KI-Verordnung richtet sich an Betreiber, also an alle, die ein KI-System in eigener beruflicher Verantwortung einsetzen. Private Nutzung fällt komplett heraus. Bastelst du dir für den Familienchat ein albernes Bild, interessiert das niemanden in Brüssel. Landet dasselbe Bild auf deiner Verkaufsseite, in einer Anzeige oder im Newsletter, bist du drin. Eine Übersicht über den Rechtsrahmen und die Fristen findest du bei der EU-Kommission zur KI-Verordnung.

Die Pflichten aus Artikel 50 gelten seit dem 2. August 2026. Für Bilder gibt es dabei nur einen einzigen Auslöser und der heißt Deepfake.

Wann ein Bild als Deepfake gilt

Der Begriff klingt nach manipulierten Politikervideos, die Verordnung meint aber deutlich mehr. Ob dein Bild darunterfällt, entscheidet sich an vier Merkmalen aus Artikel 3 Nummer 60, die alle zusammenkommen müssen:

  • Der Inhalt wurde komplett von einer KI erzeugt oder verändert
  • Es handelt sich um ein Bild, eine Tonaufnahme oder ein Video
  • Der Inhalt ähnelt wirklichen Personen, Gegenständen, Orten oder Ereignissen
  • Er würde einem Betrachter fälschlicherweise als echt erscheinen

Der letzte Punkt entscheidet am Ende alles: keine Täuschung, kein Deepfake, keine Pflicht. Genau den Punkt lassen die meisten Panik-Artikel einfach mal unter den Tisch fallen, weil sie schon beim dritten Merkmal die Lust am Weiterlesen verlieren.

KI-Bilder kennzeichnen: drei Fälle aus dem Alltag

Nimm ein Foto von dir vor deinem Regal. Du lässt die KI dein weißes Hemd grün färben. Das Bild zeigt weiterhin dich, am selben Ort, im selben Moment. Über nichts Relevantes wird getäuscht, die Aussage des Bildes bleibt gleich. Nach den Leitlinien sind Eingriffe ohne Veränderung des Aussagegehalts kein Fall für die Kennzeichnung, dazu zählen Farbe, Helligkeit oder Retusche. Ein Nachsatz spart dir trotzdem Ärger: Rechtlich brauchst du keinen Hinweis, technisch bekommst du ihn womöglich von allein. Werkzeuge mit generativen Funktionen schreiben eine Herkunftsangabe in die Bilddatei, Instagram und TikTok lesen sie beim Hochladen aus und setzen ihr eigenes Label. Dagegen hilft dir die Verordnung nichts, dort gilt deren Hausrecht.

Zweiter Fall, dasselbe Foto, aber die KI setzt dich an einen Strand. Jetzt behauptet das Bild etwas Falsches über einen realen Ort und eine reale Person und es sieht für jeden Betrachter echt aus. Damit sind alle vier Merkmale erfüllt. Veröffentlichst du so ein Bild, gehört ein Hinweis dran.

Dritter Fall, ein komplett erfundenes Symbolbild. Eine abstrakte Illustration, eine Grafik, ein Icon, eine offensichtlich künstliche Szene ohne erkennbare reale Person. Hier fehlt die Ähnlichkeit zu etwas Wirklichem und die Täuschung gleich mit. Keine Kennzeichnung nötig, auch wenn das Bild zu hundert Prozent von der KI kommt.

Der Grenzfall, bei dem es unangenehm wird, ist das KI-Model. Ein erfundener Mensch, der aussieht wie ein echter, der dein Produkt in der Hand hält. Betrachter halten die Person für real. Diesen Fall würde ich auf jeden Fall kennzeichnen.

Meine Faustregel für den Alltag

Ändert die Bearbeitung nur, wie ein Bild aussieht, bleibt es unkritisch. Ändert sie, was das Bild behauptet, gehört ein Hinweis dran. Diese Trennlinie deckt sich mit der Frage, an der auch die Kommission ansetzt: Wurde die Bedeutung des Inhalts wesentlich verändert.

Diese Regel gilt allerdings nur fürs Gesetz. Was eine Plattform mit deinem Bild macht, folgt wieder einmal einer anderen Logik, dazu gleich mehr. Bei Zweifeln kennzeichne ich lieber. Ein Hinweis unter dem Bild hat mich bisher noch keinen Kunden gekostet. Ein Bußgeldverfahren nach Artikel 99 fängt dagegen bei Summen an, über die kein Solo-Selbstständiger lachen kann. Die Abwägung ist also ziemlich einseitig.

Eine abgeschwächte Regel gibt es für erkennbar künstlerische oder fiktionale Arbeiten. Bei einem Werk, das offensichtlich als Kunst, Satire oder Fiktion daherkommt, reicht ein Hinweis, der die Wirkung des Werks nicht kaputt macht. Für Werbung und Verkaufsseiten hilft dir das wenig, weil dort niemand von Fiktion ausgeht. Auf diese Ausnahme würde ich mich im Marketing nicht stützen.

Plattformen halten sich nicht an die Verordnung

Meta, TikTok und YouTube hatten eigene KI-Regeln, lange bevor Brüssel geliefert hat. Sie fragen nicht nach Täuschungswirkung, sie fragen nach Spuren in der Datei. Beim Hochladen scannen sie deine Datei und setzen bei einem Treffer selbst ein Label, das du nicht wegklicken kannst.

Was für Spuren, wenn ich meine Datei doch selbst benannt habe

Mit dem Dateinamen hat das nichts zu tun. Jede Bilddatei trägt neben den Pixeln einen unsichtbaren Notizblock mit, in dem Programme Angaben ablegen. Von deinem Handyfoto kennst du das schon, dort steht das Aufnahmedatum drin, das Kameramodell und häufig der Ort. Diese Angaben heißen Metadaten und du siehst sie im Bild selbst nie.

Bildgeneratoren und Programme mit KI-Funktionen legen in diesem Notizblock eine weitere Angabe ab. Darin steht, welches Werkzeug beteiligt war und welche Schritte das Bild durchlaufen hat, kryptografisch unterschrieben, damit sich der Eintrag nicht heimlich ändern lässt. Der Standard dafür heißt C2PA, im Alltag läuft er unter Content Credentials. Ein Wasserzeichen ist etwas anderes, das klebt sichtbar im Bild. Diese Angabe siehst du nicht, Instagram und Co. lesen sie beim Hochladen aber mit.

Nachschauen kannst du selbst. Unter Windows über Rechtsklick, Eigenschaften und dann den Reiter Details. Am Mac in der Vorschau über das Menü Werkzeuge und den Punkt Informationen. Für die KI-Angaben brauchst du meist die Prüfseite von Content Credentials, dort lädst du eine Datei hoch und siehst, was in ihrem Notizblock steht. Verlassen darfst du dich darauf nicht vollständig, weil viele Upload-Wege diese Angaben unterwegs abschneiden.

Zwei Regeln für deinen Alltag

Prüfe bei Bildern, die dir wichtig sind, was deine Software in den Notizblock schreibt. Und lösche diese Einträge nicht, um der Erkennung zu entgehen. Das verstößt gegen die Plattformregeln und im Streitfall dokumentiert es deine Absicht.

Bei Anzeigen wird es strenger. Meta und TikTok verlangen im Werbekonto eine eigene Angabe zu KI-Material, eine fehlende Angabe kostet dich dort die Freigabe. Fotorealistische Werbebilder aus einem Bildgenerator gehören dort in jedem Fall markiert.

Beim eigenen Material lohnt der umgekehrte Weg, mit einer Einschränkung. Ein fehlender KI-Eintrag beweist nichts, dann fehlt eben nur der Eintrag. Ein echter Herkunftsnachweis entsteht erst, wenn die Kamera das Bild schon bei der Aufnahme unterschreibt, das können bisher nur einzelne Modelle. Für dich bleibt der praktische Teil: Exportiere deine Fotos so, dass die Metadaten erhalten bleiben, statt sie über einen Screenshot oder den Versand per Messenger zu verlieren.

Wie du kennzeichnest, ohne dass es hässlich wird

Offengelegt wird spätestens beim ersten Kontakt mit dem Bild, klar erkennbar und ohne technische Hilfsmittel. Praktisch heißt das: ein Satz in der Bildunterschrift oder ein sichtbarer Vermerk direkt am Bild. Der freiwillige Code of Practice vom 10. Juni 2026 empfiehlt obendrein ein einheitliches Icon.

Zwei Dinge reichen nicht. Ein Hinweis im Impressum erfüllt die Pflicht nicht, weil dort niemand nachschaut. Und auf die technische Markierung, die dein Bildgenerator in die Datei schreibt, darfst du dich ebenfalls nicht verlassen. Diese Kennung ist für Prüfprogramme gedacht und für deine Leser unsichtbar. Die Pflicht des Anbieters ersetzt deine leider auch nicht.

Ein KI-Checker nimmt dir die Entscheidung nicht ab

Es gibt Seiten, auf denen du ein Bild hochlädst und eine Prozentzahl zurückbekommst, wie sehr es nach KI aussieht. Der Ablauf ist immer derselbe. Bild rein, niedriger Wert, Erleichterung. Für deine Pflicht bringt das nichts. Kein Prüfdienst entscheidet, ob du einen Hinweis ans Bild schreiben musst. Das entscheidet einzig die Frage, ob dein Bild etwas zeigt, das so nie passiert ist.

Ein Beispiel für beide Richtungen. Dein Strandbild ist kennzeichnungspflichtig, selbst wenn jedes Tool es für ein echtes Foto hält. Dein erfundenes Symbolbild oder deine Grafik braucht keinen Hinweis, selbst wenn dir jedes Tool 99 Prozent KI anzeigt. Die Tools schauen auf Pixel, das Gesetz schaut auf die Behauptung.

Bei Texten läuft es genauso. Warum KI-Detektoren danebenliegen, habe ich ausführlich beschrieben. Für Texte gelten dabei andere Regeln als für Bilder, weil es dort eine Ausnahme für geprüfte Inhalte gibt. Das steht im folgenden Artikel.

Was mit deinen alten Bildern passiert

Die Pflichten aus Artikel 50 gelten seit dem 2. August 2026 und sie wirken nicht rückwirkend. Dein Archiv musst du also nicht durchkämmen und nachträglich mit Hinweisen bekleben. Alte Blogbeiträge und Feed-Posts, die einfach vor sich hin liegen, kannst du erst einmal in Ruhe lassen.

Der Stichtag ist trotzdem kein Schutzschild. Vier Dinge setzen ihn außer Kraft.

Fasst du ein altes KI-Bild nach dem Stichtag wieder an, zählt das als neue Handlung. Schaltest du Werbung auf einen alten Beitrag, teilst du ihn noch einmal oder ziehst du das Bild in dein neues Seitenlayout, greifen die aktuellen Regeln in vollem Umfang. Das Datum des ersten Uploads hilft dir dann nicht mehr weiter.

Irreführende Werbung war schon vorher verboten. Paragraf 5 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb gibt es lange vor jeder KI-Verordnung. Ein aufgehübschtes Vorher-Nachher-Bild oder ein Praxisraum, den es so nie gab, war auch vor drei Jahren schon abmahnfähig. An dieser Stelle ändert der neue Stichtag überhaupt nichts.

Die Plattformen kennen keine EU-Stichtage. Das ist denen egal. Meta, YouTube und TikTok wenden ihre eigenen Richtlinien an, wann immer ihre automatischen Spürnasen über einen Inhalt läuft. Ein alter Beitrag, der wieder ausgespielt wird, kann also heute ein Label bekommen, auch wenn er zwei Jahre alt ist.

Und wenn für ein altes Bild eine reale Person per KI nachgebaut oder verfremdet wurde, bleibt das angreifbar, solange das Bild öffentlich abrufbar ist. Ein Beispiel dafür. Vor zwei Jahren hast du ein Gruppenfoto von deinem Workshop verwendet. Eine Teilnehmerin hat darauf ziemlich müde geschaut, also hast du sie per KI nach vorne geholt und ihr ein Lächeln verpasst, dazu die Bildunterschrift „Begeisterte Teilnehmerin“. Zugestimmt hat sie dazu nie. Dieses Bild steht heute noch auf deiner Facebookseite. Sie kann jetzt verlangen, dass du es herunternimmst, weil sie über ihr eigenes Bild bestimmt und nicht du. Ob du das 2024 hochgeladen hast, spielt keine Rolle, entscheidend ist, dass es weiterhin online steht. Dabei geht es um das Recht am eigenen Bild und um Datenschutz, beides hängt nicht am Stichtag der KI-Verordnung.

Praktisch heißt das: Lass dein normales Archiv liegen. Schau dir gezielt die Bilder an, die dauerhaft online sind, also alles auf deinen Webseiten, in aktiven Social-Media-Accounts und überall dort, wo noch so Bilder von dir lauern.