Anfang August ging in den Selbstständigen-Gruppen die Panik um. Ab sofort brauche jeder Text und jedes Bild ein KI-Etikett, sonst komme Ärger aus Brüssel. Innerhalb weniger Tage standen die ersten Compliance-Pakete zum Verkauf. Die Aufregung passt nur schlecht zu dem, was tatsächlich im Gesetz steht. KI-Inhalte kennzeichnen musst du in erheblich weniger Fällen als behauptet und die entscheidende Ausnahme steht im selben Absatz wie die Pflicht selbst.
Ich bin kein Anwalt und das hier ist keine Rechtsberatung. Was folgt, ist meine Einordnung als jemand, der täglich mit KI-Rohtexten arbeitet und den Verordnungstext gelesen hat. Der Rechtsrahmen bewegt sich gerade schnell. Bei echten Zweifeln fragst du besser jemanden mit Zulassung.
Was am 2. August 2026 in Kraft getreten ist
Die KI-Verordnung der EU, offiziell Verordnung (EU) 2024/1689, gilt seit dem 1. August 2024. Sie wurde in Stufen scharf geschaltet. Die Verbote bestimmter Praktiken griffen im Februar 2025, die Regeln für die großen Allzweck-Modelle im August 2025. Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Artikel 50. Eine Übersicht über den gesamten Rechtsrahmen und den Zeitplan findest du in der offiziellen Darstellung der EU-Kommission.
Transparenzpflicht heißt hier: Menschen sollen erkennen können, wann sie es mit KI zu tun haben. Das Gesetz verbietet dir nicht, KI zu benutzen. Es regelt, wann du offenlegen musst, dass eine KI im Spiel war. Zwischen diesen beiden Sätzen liegt der gesamte Unterschied zwischen dem, was in den Schlagzeilen stand und dem, was du tatsächlich beachten musst.
KI-Inhalte kennzeichnen betrifft zwei völlig verschiedene Rollen
Artikel 50 verteilt die Pflichten auf zwei Gruppen. Anbieter sind die Firmen, die ein KI-System bauen und auf den Markt bringen, also zum Beispiel OpenAI mit ChatGPT oder Anthropic mit Claude. Betreiber sind alle, die so ein System beruflich einsetzen. Du gehörst in die zweite Gruppe, sobald du KI Texte für dein Geschäft erzeugst.
Anbieter müssen dafür sorgen, dass ihre Ausgaben technisch markiert sind. Gemeint ist eine Kennung im Hintergrund der Datei, die ein Prüfprogramm auslesen kann und die kein Leser je zu Gesicht bekommt. Diese Aufgabe liegt komplett bei den Anbietern der großen Modelle. Du musst jetzt kein Wasserzeichen in deine Word-Datei basteln und auch keine Datei umbauen, die du aus ChatGPT herauskopiert hast.
Für dich als Betreiber bleiben drei Situationen übrig. Nur eine davon hat überhaupt mit geschriebenem Text zu tun, die beiden anderen betreffen Chatbots und täuschend echte Bilder oder Videos.
Wann du KI-Inhalte kennzeichnen musst
Der relevante Satz für Texte steht in Artikel 50 Absatz 4. Sinngemäß verlangt er eine Offenlegung von Betreibern, die mit einem KI-System Text erzeugen oder verändern und diesen Text veröffentlichen, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren. Gemeint sind Inhalte, die auf die öffentliche Meinungsbildung einzahlen, also Berichterstattung über Politik, Gesundheit, Justiz oder gesellschaftliche Debatten.
Direkt danach folgt der Satz, den fast alle Panik-Beiträge unterschlagen. Die Pflicht entfällt, wenn der Inhalt eine menschliche Überprüfung oder redaktionelle Kontrolle durchlaufen hat und wenn eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung trägt. Beides muss zusammenkommen.
Damit sanktioniert die Verordnung nicht den Einsatz von KI. Sie sanktioniert das ungeprüfte Rausblasen von Text, hinter dem niemand mehr steht. Die Leitlinien der Kommission vom 20. Juli 2026 schärfen das noch nach: Gemeint ist eine inhaltliche Prüfung durch eine sachkundige Person. Ein schneller Blick auf die Rechtschreibung reicht dafür nicht.
Warum dein PLR-eBook gar nicht erst in diese Kategorie fällt
Ein Ratgeber über Zeitmanagement informiert die Öffentlichkeit nicht über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse. Eine Verkaufsseite auch nicht. Ein Newsletter über deine neuen Produkte ebenfalls nicht. Diese Texte verkaufen etwas oder erklären etwas, sie mischen sich aber nicht in die öffentliche Meinungsbildung ein. Damit greift die Textpflicht aus Absatz 4 schon dem Grunde nach nicht.
Und selbst wenn du einen Blogartikel über ein politisch aufgeladenes Thema schreibst, hast du die Ausnahme meist schon erfüllt, ohne es zu merken. Du liest den KI-Entwurf, streichst die Hälfte, schreibst Beispiele rein, korrigierst falsche Aussagen und setzt am Ende deinen Namen unter den Artikel. Genau das ist menschliche Überprüfung mit redaktioneller Verantwortung.
Ein Grenzfall lohnt trotzdem den zweiten Blick. Schreibst du einen Ratgeber über Ernährung bei Diabetes oder einen Artikel über neue Regeln beim Elterngeld, bewegst du dich näher an dem, was die Verordnung im Blick hat. Gesundheit und staatliche Leistungen sind Themen, bei denen Leser auf die Richtigkeit vertrauen. Ich würde solche Texte behandeln wie eine Redaktion: eine Person prüft inhaltlich, die Quellen werden nachgesehen, der Name steht drunter. Damit bist du auf der sicheren Seite, egal wie eine Behörde das Thema später einsortiert.
Ein Haken bleibt jedoch: Die Beweislast liegt bei dir. Wenn eine Behörde nachfragt, hilft dir ein Prozess, den du beschreiben kannst. Bei mir sieht das ziemlich unspektakulär aus. Der Rohtext geht in ein Dokument, ich arbeite ihn durch, die überarbeitete Fassung geht online und wird separat gespeichert. Das unbearbeitete Dokument speichere ich ebenfalls im gleichen Ordner ab. Somit hast du zwei Dateien zur Gegenüberstellung, falls mal jemand nachfragt. Dazu eine kurze Notiz, welches Modell den Entwurf geliefert hat. Zwei Minuten Aufwand pro Text, die im Ernstfall den Unterschied machen zwischen einer nachvollziehbaren Prüfung und einer Behauptung.
Die Stellen, an denen es für dich doch eng wird
Drei Fälle, die du kennen solltest, egal was du gerade schreibst. Das Thema spielt dabei keine Rolle, das Format schon.
Beim Chatbot auf deiner Website gilt eine schlichte Regel: Der Besucher muss wissen, dass er mit einer KI schreibt und nicht mit dir. Ein Hinweis direkt im Chatfenster erledigt das. Die Pflicht entfällt, wenn die KI-Natur für jeden sofort offensichtlich ist. Bei einem freundlichen Assistenten mit Vornamen und Profilbild würde ich mich darauf nicht verlassen.
Bei Deepfakes wird es unangenehmer. Gemeint sind KI-erzeugte Bilder, Videos oder Tonaufnahmen, die echten Personen, Orten oder Ereignissen täuschend ähnlich sehen. Hier gibt es keine redaktionelle Ausnahme. Produzierst du ein Werbevideo mit einem KI-Gesicht, das nach einer echten Person aussieht, musst du das offenlegen. Für Symbolbilder, Icons oder erkennbar künstliche Illustrationen/ Grafiken gilt das nicht, weil dort niemand getäuscht wird.
Der dritte Fall betrifft Systeme zur Emotionserkennung. Die spielen für die meisten Solo-Selbstständigen keine Rolle, tauchen aber in Bewerbungs- und Analysetools auf. Beim Einsatz solcher Systeme musst du die betroffenen Personen informieren.
Zwei Begriffe werden dabei ständig durcheinandergeworfen. Kennzeichnen meint die technische Kennung, die der Anbieter in die Datei legt. Offenlegen meint den Hinweis, den ein Mensch lesen oder hören kann. Als Betreiber schuldest du die zweite Variante. Auf die technische Markierung des Anbieters darfst du dich dabei nicht allein verlassen, weil sie für deine Leser unsichtbar bleibt.
Offengelegt wird spätestens bei der ersten Berührung mit dem Inhalt, klar und für Menschen wahrnehmbar. Ein Vermerk in deinem Impressum, den niemand findet, erfüllt das nicht.
Amazon KDP interessiert sich nicht für Brüssel
Für alle, die eBooks oder Bücher bei Amazon veröffentlichen, ist die nächste Baustelle praktisch wichtiger als die Verordnung. Amazon hat eigene Regeln, die unabhängig davon gelten, ob dein Buch unter das europäische Gesetz fällt oder nicht.
Beim Hochladen eines Buches fragt KDP ab, ob dein Buch KI-erzeugte Inhalte enthält. Amazon zieht dabei eine Trennlinie zwischen KI-erzeugt und KI-unterstützt. KI-erzeugt heißt: Das Tool hat den Text oder das Bild produziert. KI-unterstützt heißt: Du hast selbst geschrieben und die KI hat dir beim Umformulieren oder bei der Rechtschreibung geholfen. Nur der erste Fall ist anzugeben.
Die entscheidende Feinheit für PLR-Käufer steckt in einem Detail. Nach Amazons Lesart bleibt ein KI-erzeugter Text auch dann KI-erzeugt, wenn du ihn anschließend stark überarbeitest. Anders als bei der europäischen Verordnung rettet dich Nacharbeitung hier also nicht aus der Angabepflicht. Kaufst du ein PLR-eBook, dessen Rohtext aus einem KI-Modell stammt und bringst es unter deinem Namen bei KDP raus, gehört das ins Formular.
Das kostet dich aber nichts. Die Angabe landet intern bei Amazon und erscheint nicht auf deiner Produktseite. Käufer sehen davon nichts, auf Ranking und Tantiemen wirkt sie sich nach Amazons eigenen Aussagen nicht aus. Ohne die Angabe riskierst du dagegen die Entfernung deines Buches, bei Wiederholung auch leider dein Konto. Es gibt hier schlicht keinen Grund zu schweigen. Amazon ändert seine Richtlinien allerdings gelegentlich ohne großes Aufheben, deshalb lohnt vor dem nächsten Upload ein Blick ins KDP-Hilfe-Center.
Detektoren prüfen deine Rechtslage nicht
Ein Missverständnis begegnet mir seit August ständig. Leute jagen ihren Text durch ein Erkennungstool, sehen einen niedrigen KI-Wert und halten sich damit für abgesichert. Diese beiden Dinge haben nichts miteinander zu tun. Deine Pflicht hängt daran, wer den Inhalt geprüft und verantwortet hat, nicht daran, was ein Prüfprogramm über deinen Satzbau denkt. Warum KI-Detektoren regelmäßig danebenliegen, habe ich an anderer Stelle ausführlich aufgeschrieben.
Umgekehrt wird auch kein Schuh draus. Ein Text, der laut Tool zu 98 Prozent nach KI klingt, wird dadurch nicht illegal. Er wird nur schlechter gelesen. Die typischen Muster im KI-Text kosten dich Leser statt Bußgeldern und genau deshalb lohnt die Nacharbeitung völlig unabhängig von jeder Verordnung.
Was du ab heute anders machen solltest
Für die meisten Leser hier lautet die ehrliche Antwort: fast nichts. Deine Ratgeber, deine Verkaufstexte und dein Newsletter fallen nicht unter die Offenlegungspflicht für Texte. Du brauchst einen Prüfschritt, den du beim Namen nennen kannst. Plus deinen Namen unter dem, was rausgeht.
Der Rest ist überschaubar. Schau nach, ob auf deiner Seite ein Chatbot läuft und ob er sich als KI zu erkennen gibt. Prüfe deine Werbebilder auf Gesichter, die wie echte Menschen wirken. Und setz beim nächsten KDP-Upload das Häkchen an der richtigen Stelle. Damit bist du für den Alltag durch.
Die eigentliche Botschaft dieser Verordnung liegt sowieso woanders. Brüssel hat nicht die KI verboten, es hat die anonyme Textflut unattraktiv gemacht. Ein Mensch soll geradestehen für das, was veröffentlicht wird. Das war schon immer der Unterschied zwischen einem Text, den jemand gerne liest und einem, den jemand sofort wegklickt.
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